Das schwedische Jedermannsrecht (allemansrätten) – “Nicht stören und nichts zerstören”
Die Natur bedeutet den Schweden viel. In Schweden dürfen sich alle in der freien Natur aufhalten, sogar in Gebieten, die jemand anderem gehören. Dieses Recht heißt Jedermannsrecht (allemansrätt). Das Jedermannsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der schwedischen Kultur. Manchmal wird es sogar als Nationalsymbol angesehen.
Gewohnheitsrecht
Das Jedermannsrecht regelt den Umgang mit Tieren und Pflanzen und sagt, wie, wo und wie lange man sich in der freien Natur aufhalten darf. Das Jedermannsrecht ist kein eigenständiges und kein geschriebenes Gesetz, sondern ein Gewohnheitsrecht, dessen Wurzeln weit bis ins Mittelalter zurückreichen. Einige der im Jedermannsrecht enthaltenen Rechte sind allerdings in verschiedenen Gesetzen präzisiert, z. B. im Jagdgesetz.
Rechte und Pflichten
Das Jedermannsrecht räumt allen Schweden und ausländischen Besuchern große Freiheiten ein, sich in der Natur zu bewegen. Mit den großzügigen Rechten sind jedoch entsprechende Pflichten verbunden. Wer sie verletzt, kann bestraft werden.
Manche Teile des Jedermannsrecht sind Auslegungssache. Es ist nie falsch, sich vor Ort bei Behörden oder Grundbesitzern zu erkundigen, was genau gilt. Fragt also, wenn Ihr unsicher sind.
Rücksicht nehmen
Bitte missbraucht das Jedermannsrecht nicht. Dann darf sich auch die nächste Generation noch frei in der schwedischen Natur bewegen.
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