Das Jedermannsrecht in Schweden

Das schwedische Jedermannsrecht (allemansrätten) – “Nicht stören und nichts zerstören”

Die Natur bedeutet den Schweden viel. In Schweden dürfen sich alle in der freien Natur aufhalten, sogar in Gebieten, die jemand anderem gehören. Dieses Recht heißt Jedermannsrecht (allemansrätt). Das Jedermannsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der schwedischen Kultur. Manchmal wird es sogar als Nationalsymbol angesehen.

Gewohnheitsrecht

Das Jedermannsrecht regelt den Umgang mit Tieren und Pflanzen und sagt, wie, wo und wie lange man sich in der freien Natur aufhalten darf. Das Jedermannsrecht ist kein eigenständiges und kein geschriebenes Gesetz, sondern ein Gewohnheitsrecht, dessen Wurzeln weit bis ins Mittelalter zurückreichen. Einige der im Jedermannsrecht enthaltenen Rechte sind allerdings in verschiedenen Gesetzen präzisiert, z. B. im Jagdgesetz.

Rechte und Pflichten

Das Jedermannsrecht räumt allen Schweden und ausländischen Besuchern große Freiheiten ein, sich in der Natur zu bewegen. Mit den großzügigen Rechten sind jedoch entsprechende Pflichten verbunden. Wer sie verletzt, kann bestraft werden.

Manche Teile des Jedermannsrecht sind Auslegungssache. Es ist nie falsch, sich vor Ort bei Behörden oder Grundbesitzern zu erkundigen, was genau gilt. Fragt also, wenn Ihr unsicher sind.

Rücksicht nehmen

Wenn Ihr Rücksicht nehmt, behutsam mit der Natur umgeht und keine Schäden anrichtet, könnt Ihr kaum etwas verkehrt machen. Es gilt die Grundregel “Nicht stören und nichts zerstören”.

Bitte missbraucht das Jedermannsrecht nicht. Dann darf sich auch die nächste Generation noch frei in der schwedischen Natur bewegen.

Hier kanns du noch mehr ueber das Jedersmannsrecht lesen: Jedermansrecht in Schweden